Kapitalgesellschaften: Der Schlüssel für mehr Geld mit dem Kauf einer gmbh kaufen - Für smarte Unternehmer
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(2) Die Rechte aus einem (…)’]; pa[‘BGB/421’] = [‘BGB’, 1, ‘§ 421GesamtschuldnerSchulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der (…)’]; pa[‘BGB/2032’] = [‘BGB’, 2, ‘§ 2032Erbengemeinschaft(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.(2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041.’]; pa[‘GmbHG/19 = [‘GmbHG’, 3, ‘§ 19Leistung der Einlagen(1) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind nach dem Verhältnis der Geldeinlagen zu leisten.(2) Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen können die Gesellschafter nicht befreit werden. Gegen (…)’]; pa[‘GmbHG/17’] = [‘GmbHG’, 3, ‘§ 17(weggefallen)’]; < /> < /> (1) Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur gemeinschaftlich ausüben.
(2) Für die auf den Geschäftsanteil zu bewirkenden Leistungen haften sie der Gesellschaft solidarisch. (3) Rechtshandlungen, welche die Gesellschaft gegenüber dem Inhaber des Anteils vorzunehmen hat, sind, sofern nicht ein gemeinsamer Vertreter der Mitberechtigten vorhanden ist, wirksam, wenn sie auch nur gegenüber einem Mitberechtigten vorgenommen werden. Gegenüber mehreren Erben eines Gesellschafters findet diese Bestimmung nur in bezug auf Rechtshandlungen Anwendung, welche nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft vorgenommen werden. Wie gut steht Brandschutz dar? Was zeichnet Kapitalgesellschaften mit hoher Bonitaet aus, die im Bereich Brandschutz taetig sind? Wie kann man Brandschutz GmbH kaufen? Worauf muessen Sie achten, wenn Sie Brandschutz kaufen wollen? Wenn Sie Brandschutz kaufen wollen, sprechen Sie gleich mal mit ueber die GmbH Finanzierung oder mit. Ein guter Finanzpartner ist das Rueckrat Ihres Erfolges! Bewaehrt fuer den Autokauf hat sich in Arnschwang der GmbH Auto Kauf Händler .
Dort gab es gerade vor 9 Tagen eine grosse Sonderaktion, bei der alle Alt Gesellschafter ihre Autos / Fahrzeuge und Dienstwagen für die eigene GmbH aussergewöhnlich günstig kaufen konnten. Nur 4 Stunden später hatte Auto Händler die gleiche Sonderpreis Aktion! Es lohnt sich beim GmbH Auto Kauf genau zu schauen. Hierbei sollten Sie unbedingt Leasing in Betracht ziehen, denn nichts ist opitmaler als ein gut ausgehandelter Leasingvertrag. Als Spezialist für GmbH / Kapitalgesellschaften und Firmenleasing hat sich an die Spitze der Anbieter gearbeitet, zudem wird er häufiger positiv in der Lokalen Presse erwähnt. und sind nicht so glücklich darüber, aber vielleicht sind sie nun dadurch noch bemühter, Ihnen ein besseres GmbH Leasing Angebot zu machen.
Und hier sei erwähnt, dass es durch aus Sinn macht auch weitere Dinge zu Leasen, wie andere Maschinen, Computer und Software. Wie stellt sich eine gute Brandschutz Bonität dar, bzw. was zeichnet eine tolle GmbH Kreditlinie oder GmbH Bewertung aus? So bekommt Sie, wenn Sie Brandschutz kaufen bei folgenden Grosshändlern deutlich bessere Einkaufskonditionen: Derzeit noch kein weiterer Eintrag! ol> und können so überlegen, ob Sie nicht mal bei folgenden Einzelhändlern aus vorsprechen, denn dort wurde in der Vergangenheit besonders oft erfolgreich ein GmbH Geschäft abgewickelt und die Bewertungen sind durchweg besser als 4 von 5 Sternen: Derzeit noch kein weiterer Eintrag! ol> Und wenn Sie nun Ihre Brandschutz GmbH verkaufen wollen, lassen Sie sich am besten hier einen aktuellen Marktpreis berechnen: www.aktivegmbhkaufen.de [iframe src=”https://www.
youtube.com/embed/d-kDQQdl1oQ” width=”560″ height=”315″] . Ihnen fehlt noch die zündende Idee? Was halten Sie von: Gastrokompetenzzentrum ist die neue „Testwiese“ für Gastronomen Viele frische Ideen präsentierten die Teilnehmer des business@school-Europafinales Wie ich als Verkäufer nicht in die „Budgetfalle“ laufe Innerbetriebliches Vorschlagswesen der Uni Heidelberg Spiegel Online: Goya schlieÃt endgültig seine Tore GmbH Sitz, Firmensitz, Geschäftsniederlassung und der Platz des Geschehens: Alle haben eins gemeinsam = Die Lage – Die Lage – Die Lage Entscheidend für ein erfolgreiches Geschäft ist der Standort und Sie sollten diese Überlegung zwingend in Ihre Planung einschliessen. Auf Grund der bewerteten Angebote hier die Top 5 Anbieter in Arnschwang: Derzeit noch kein weiterer Eintrag! ol> Marketing ist nicht alles – aber ohne Marketing ist alles nichts Erfolgreiche Werbung ist das Benzin für den Motor des Erfolgs. ABER: Was ist, wenn Sie Diesel statt Benzin tanken? Holen Sie sich die besten Leute für den Job und spüren Tag täglich den Erfolg! Die letzten erfolgreichen Marketing Aktionen wurden von Marketingprofi und Werbefachmann getätigt.
hatte sogar letzte Woche in der Zeitung einen so grossen Erfolg, dass der Kunde sein Warenlager innerhalb von 3 Stunden abverkauft hatte! Verkaeufer braucht das Land! Mehr Umsatz fuer Ihre Brandschutz GmbH mit einem Top Aussendienst und einer motivierten Verkäufermannschaft! Sind Sie in der glücklichen Lage und haben eine Brandschutz gekauft? Dann nichts wie ran und bauen Sie einen erfolgreichen Aussendienst auf. Die folgenden Geschäftspartner scharren bereits mit den Hufen und warten auf ihre Chance: Derzeit noch kein weiterer Eintrag! ul> Grundsätlich ist gerade in Bezug auf den Aussenauftritt einer Gmbh in Brandschutz die rechtliche und steuerliche Absicherung wichtig und sollte auf keinen Fall unterschätzt werden. Leider können Brandschutz Geschäfte auch daneben gehen. Die aktuellen Urteile hierzu sind: Dauerwohnen in Wochenendhausgebiet aufgrund unzureichenden Brandschutzes zurecht untersagtEffektiver Brandschutz für zahlreiche Grundstücke durch schlechte Wegebeschaffenheiten nicht gewährleistbar Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat zwei Bürgern, die im Wochenendhausgebiet von Falkenstein ein Gebäude besitzen, die Nutzung ihres Anwesens zu einem dauerhaften Aufenthalt zurecht untersagt…. Lesen Sie mehr Beseitigungsverfügung für ungenehmigte und baurechtswidrige Garage nicht zu beanstandenGebäude verstöÃt gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften zu Abstandsflächen und Brandschutz Eine im Rohbau ohne Baugenehmigung errichtete Garage, die die baurechtlichen Vorschriften zu Abstandsflächen und zum Brandschutz nicht einhält, muss beseitigt werden.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht… Lesen Sie mehr Verwaltungsgericht Neustadt hebt Schlafverbot im Wochenendhausgebiet Falkenstein aufKreisverwaltung Donnersbergkreis erteilt zu Unrecht Nutzungsverbot der Wochenendhäuser Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis untersagte vorübergehende Nutzung eines Wochenendhauses zu Ãbernachtungszwecken in dem Wochenendhausgebiet Falkenstein aufgrund eines fehlenden Brandschutzes… Lesen Sie mehr Sie möchten gerne eine umfangreiche Analyse zu Brandschutz kaufen oder Ihrer GmbH kaufen? -> Klicken Sie hier Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen: Suchen Aktuelle Beiträge GmbH kaufen: Kleine Lecks, die Männer in Fliesenfachmärkte arm halten vorratsgmbh anteile kaufen risiken: Warum manche Unternehmer fast nie Probleme mit der Finanzierung haben. Vorratsgründung GmbH: Der falsche und der richtige Weg, um mit der eigenen Biergärten zu expandieren. fenster: Möchtest du mehr Erfolg, nach dem Entspannung kaufen? gmbh anteile kaufen vertrag: Gib mir eine halbe Stunde und ich zeige dir, wie du mit Altersvorsorge gmbh anteile kaufen vertrag erfolgreich wirst! Letzte KommentareArchive März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 Juni 2014 Mai 2014 März 2014 Februar 2014 Kategorien Allgemein Meta Registrieren Anmelden Beitragsfeed (RSS) Kommentare als RSS WordPress.com Folgen Folge “Duitse gmbh handel met kredietlimiet” Erhalte jeden neuen Beitrag in deinen Posteingang. Schließe dich 30 Followern an Erstelle eine Website mit WordPress.
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GmbH Gesetz: gmbh kaufen - tml> /> /> 325 HGB Offenlegung - dejure.org /> /> /> /> /> /> /> /> /> /> /> gb=' ; bez '; norm_hier='325'; akt_gesetz=gb; naechste_seite='/gesetze/HGB/325a.html'; vorherige_seite='/gesetze/HGB/32 .html'; = new Array(); pa = new Array(); gl[15] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute > Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder'; gl[ = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht > Lagebericht'; gl[11] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers'; gl[13] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften'; gl[21] = 'Aktiengesellschaft > Rechnungslegung. Gewinnverwendung > Jahresabschluss und Lagebericht. Entsprechenserklärung'; gl[1] = 'Handelsstand > Handelsregister; Unternehmensregister'; gl[24] = 'Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz'; gl[1 = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds > Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder'; gl[18] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds > Offenlegung'; gl[10] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Prüfung'; gl[17] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds > Konzernabschluß, Konzernlagebericht'; gl[25] = 'Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz'; gl[ = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Konzernabschluß und Konzernlagebericht > Konsolidierungskreis'; gl[ = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Konzernabschluß und Konzernlagebericht > Anwendungsbereich'; gl[ = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht > Anhang'; gl[2] = 'Handelsbücher > Vorschriften für alle Kaufleute > Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß > Allgemeine Vorschriften'; gl[23] = 'Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz'; gl[1 = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds > Jahresabschluß, Lagebericht'; gl[2 = 'Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister'; gl[ = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Konzernabschluß und Konzernlagebericht > Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards'; gl[1 = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Straf- und Bußgeldvorschriften. Ordnungsgelder'; gl[3] = 'Handelsbücher > Vorschriften für alle Kaufleute > Aufbewahrung und Vorlage'; gl[4] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften > Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht > Allgemeine Vorschriften'; gl[20] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors > Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung'; gl[14] = 'Handelsbücher > Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute > Offenlegung'; pa['HGB/341o = ['HGB', 19, '§ 341oFestsetzung von OrdnungsgeldPersonen, die1. als Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Versicherungsunternehmens oder eines Pensionsfonds § 341l in Verbindung mit § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des (...)']; pa['HGB/341w'] = ['HGB', 20, '§ 341wOffenlegung(1) Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben für diese den Zahlungsbericht spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag elektronisch in deutscher Sprache beim Betreiber des Bundesanzeigers (...)']; pa['HGB/331'] = ['HGB', 12, '§ 331Unrichtige DarstellungMit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der (...)']; pa['HGB/324a'] = ['HGB', 10, '§ 324aAnwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a(1) Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts, die sich auf den Jahresabschluss beziehen, sind auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a entsprechend anzuwenden. An Stelle des § 316 Abs. 1 Satz 2 gilt § 316 (...)']; pa['HGB/341a = ['HGB', 16, '§ 341aAnzuwendende Vorschriften(1) Versicherungsunternehmen haben einen Jahresabschluß und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts in den ersten (...)']; pa['HGB/334'] = ['HGB', 12, '§ 334Bußgeldvorschriften(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft1. bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer (...)']; pa['HGB/11'] = ['HGB', 1, '§ 11Offenlegung in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union(1) Die zum Handelsregister einzureichenden Dokumente sowie der Inhalt einer Eintragung können zusätzlich in jeder Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union übermittelt werden. Auf die (...)']; pa['HGB/290'] = ['HGB', 7, '§ 290Pflicht zur Aufstellung(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen (...)']; pa['HGB/340n'] = ['HGB', 15, '§ 340nBußgeldvorschriften(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 oder des § 53 Abs. 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes oder als Inhaber eines in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betriebenen (...)']; pa['HGB/340l'] = ['HGB', 14, '§ 340l(1) Kreditinstitute haben den Jahresabschluß und den Lagebericht sowie den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 bezeichneten Unterlagen nach § 325 Abs. 2 bis 5, §§ 328, 329 Abs. (...)']; pa['EGHGB/75'] = ['EGHGB', 25, 'Art. 75(1) Die §§ 255, 264, 264b, 265, 267a Absatz 3, die §§ 268, 271, 272, 274a, 275, 276, 277 Absatz 3, die §§ 284, 285, 286, 288, 289, 291, 292, 294, 296 bis 298, 301, 307, 309, 310, 312 bis 315a, 317, 322, 325, (...)']; pa['HGB/340o'] = ['HGB', 15, '§ 340oFestsetzung von OrdnungsgeldPersonen, die1. als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 oder als (...)']; pa['HGB/289'] = ['HGB', 6, '§ 289Inhalt des Lageberichts(1) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (...)']; pa['HGB/257 = ['HGB', 3, '§ 257Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, (...)']; pa['HGB/8b = ['HGB', 1, '§ 8bUnternehmensregister(1) Das Unternehmensregister wird vorbehaltlich einer Regelung nach § 9a Abs. 1 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz elektronisch geführt.(2) Über die Internetseite des (...)']; pa['HGB/264b = ['HGB', 4, '§ 264bBefreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses AbschnittsEine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts aufzustellen, prüfen zu (...)']; pa['EGHGB/66'] = ['EGHGB', 24, 'Art. 66(1) Die §§ 241a, 242 Abs. 4, § 267 Abs. 1 und 2 sowie § 293 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sind erstmals auf Jahres- und (...)']; pa['HGB/244'] = ['HGB', 2, '§ 244Sprache. WährungseinheitDer Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.']; pa['EGHGB/61'] = ['EGHGB', 22, 'Art. 61(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Anmeldungen und alle oder einzelne Dokumente bis zum 31. Dezember 2009 auch in Papierform zum Handelsregister eingereicht werden können. (...)']; pa['HGB/9b'] = ['HGB', 1, '§ 9bEuropäisches System der Registervernetzung; Verordnungsermächtigung(1) Die Eintragungen im Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente sowie die Unterlagen der Rechnungslegung nach § 325 sind, soweit sie Kapitalgesellschaften betreffen oder (...)']; pa['HGB/286'] = ['HGB', 5, '§ 286Unterlassen von Angaben(1) Die Berichterstattung hat insoweit zu unterbleiben, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.(2) Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 285 Nr. 4 (...)']; pa['HGB/315a'] = ['HGB', 9, '§ 315a(1) Ist ein Mutterunternehmen, das nach den Vorschriften des Ersten Titels einen Konzernabschluss aufzustellen hat, nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (...)']; pa['HGB/294'] = ['HGB', 8, '§ 294Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten(1) In den Konzernabschluß sind das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz und die Rechtsform der Tochterunternehmen einzubeziehen, sofern die Einbeziehung nicht nach § 296 (...)']; pa['HGB/12 = ['HGB', 1, '§ 12Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht (...)']; pa['HGB/328 = ['HGB', 11, '§ 328Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung(1) Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Absatz 2a, des Konzernabschlusses oder des Lage- oder Konzernlageberichts sind diese Abschlüsse und Lageberichte so (...)']; pa['HGB/243'] = ['HGB', 2, '§ 243Aufstellungsgrundsatz(1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.(2) Er muß klar und übersichtlich sein.(3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang (...)']; pa['EGHGB/62 = ['EGHGB', 23, 'Art. 62§ 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 6, § 315a Abs. 1, § 325 Abs. 2a Satz 3, § 331 Nr. 3 und 3a, § 340a Abs. 3, § 340i Abs. 4 sowie § 342b Abs. 2 Satz 1 des (...)']; pa['HGB/333'] = ['HGB', 12, '§ 333Verletzung der Geheimhaltungspflicht(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2), eines gemeinsam geführten Unternehmens (§ (...)']; pa['HGB/327'] = ['HGB', 11, '§ 327Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der OffenlegungAuf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter1. die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 (...)']; pa['HGB/335'] = ['HGB', 12, '§ 335Festsetzung von Ordnungsgeld(1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die1. § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des (...)']; pa['HGB/245 = ['HGB', 2, '§ 245UnterzeichnungDer Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.']; pa['HGB/317'] = ['HGB', 10, '§ 317Gegenstand und Umfang der Prüfung(1) In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie (...)']; pa['AktG/161 = ['AktG', 21, '§ 161Erklärung zum Corporate Governance Kodex(1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten (...)']; pa['HGB/326'] = ['HGB', 11, '§ 326Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung(1) Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang einzureichen haben. Der Anhang braucht die die (...)']; pa['HGB/285 = ['HGB', 5, '§ 285Sonstige PflichtangabenFerner sind im Anhang anzugeben:1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeitena) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren,b) der Gesamtbetrag der (...)']; pa['HGB/325a = ['HGB', 11, '§ 325aZweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland(1) Bei inländischen Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (...)']; pa['HGB/339'] = ['HGB', 13, '§ 339Offenlegung(1) Der Vorstand hat unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluß, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, den (...)']; pa['HGB/264d = ['HGB', 4, '§ 264dKapitalmarktorientierte KapitalgesellschaftEine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des (...)']; pa['HGB/332'] = ['HGB', 12, '§ 332Verletzung der Berichtspflicht(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Abschlußprüfer oder Gehilfe eines Abschlußprüfers über das Ergebnis der Prüfung eines Jahresabschlusses, eines (...)']; pa['HGB/327a'] = ['HGB', 11, '§ 327aErleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des (...)']; pa['HGB/264'] = ['HGB', 4, '§ 264Pflicht zur Aufstellung; Befreiung(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen (...)']; pa['HGB/322 = ['HGB', 10, '§ 322Bestätigungsvermerk(1) Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder zum Konzernabschluss zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der (...)']; pa['HGB/341n = ['HGB', 19, '§ 341nBußgeldvorschriften(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Versicherungsunternehmens oder eines Pensionsfonds oder als Hauptbevollmächtigter (§ 68 Absatz 2 des (...)']; pa['HGB/341l'] = ['HGB', 18, '§ 341l(1) Versicherungsunternehmen haben den Jahresabschluß und den Lagebericht sowie den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 bezeichneten Unterlagen nach § 325 Abs. 2 bis 5, §§ 328, (...)']; pa['HGB/341i = ['HGB', 17, '§ 341iAufstellung, Fristen(1) Versicherungsunternehmen, auch wenn sie nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, haben unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht aufzustellen. (...)'];
(1) Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen:
1. den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie 2. den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung.Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht.
(1a) Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen.
(1b) Wird der Jahresabschluss oder der Lagebericht geändert, so ist auch die Änderung nach Absatz 1 Satz 1 offenzulegen. Ist im Jahresabschluss nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten, ist der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem Vorliegen nach Absatz 1 Satz 1 offenzulegen.
(2) Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben für diese die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen jeweils unverzüglich nach der Einreichung im Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen.
(2a) Bei der Offenlegung nach Absatz 2 kann an die Stelle des Jahresabschlusses ein Einzelabschluss treten, der nach den in § 315a Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt worden ist. Ein Unternehmen, das von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannten Standards vollständig zu befolgen. Auf einen solchen Abschluss sind § 243 Abs. 2, die §§ 244, 245, 257, 264 Absatz 1a, 2 Satz 3, § 285 Nr. 7, 8 Buchstabe b, Nr. 9 bis 11a, 14 bis 17, § 286 Abs. 1, 3 und 5 anzuwenden. Der Lagebericht nach § 289 muss in dem erforderlichen Umfang auch auf den Abschluss nach Satz 1 Bezug nehmen. Die übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts gelten insoweit nicht. Kann wegen der Anwendung des § 286 Abs. 1 auf den Anhang die in Satz 2 genannte Voraussetzung nicht eingehalten werden, entfällt das Wahlrecht nach Satz 1.
(2b) Die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach Absatz 2a tritt ein, wenn
1. statt des vom Abschlussprüfer zum Jahresabschluss erteilten Bestätigungsvermerks oder des Vermerks über dessen Versagung der entsprechende Vermerk zum Abschluss nach Absatz 2a in die Offenlegung nach Absatz 2 einbezogen wird, 2. der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und gegebenenfalls der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags in die Offenlegung nach Absatz 2 einbezogen werden und 3. der Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung nach Absatz 1 Satz 1 bis 4 offen gelegt wird.(3) Die Absätze 1 bis 2 und 4 Satz 1 gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen haben.
(3a) Wird der Konzernabschluss zusammen mit dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss nach Absatz 2a bekannt gemacht, können die Vermerke des Abschlussprüfers nach § 322 zu beiden Abschlüssen zusammengefasst werden; in diesem Fall können auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden.
(4) Bei einer Kapitalgesellschaft im Sinn des § 264d, die keine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 327a ist, beträgt die Frist nach Absatz 1a Satz 1 längstens vier Monate. Für die Wahrung der Fristen nach Satz 1 und Absatz 1a Satz 1 ist der Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen maßgebend.
(5) Auf Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Pflichten der Gesellschaft, den Jahresabschluss, den Einzelabschluss nach Absatz 2a, den Lagebericht, den Konzernabschluss oder den Konzernlagebericht in anderer Weise bekannt zu machen, einzureichen oder Personen zugänglich zu machen, bleiben unberührt.
(6) Die §§ 11 und 12 Abs. 2 gelten für die beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichenden Unterlagen entsprechend; § 325a Abs. 1 Satz 3 und § 340l Absatz 2 Satz 6 bleiben unberührt.
Hinweis der Redaktion:Übergangsvorschriften in Art. 61, 66 EGHGB.
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Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Berufsgenossenschaft verurteilt, den Sturz des Klägers - eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer „Familien-GmbH“ - von einer Leiter als Arbeitsunfall anzuerkennen.... Lesen Sie mehrAuch GmbH-Geschäftsführer kann sich bei Altersdiskriminierung auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz berufen
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Abmeldung eines Gewerbes führt nicht automatisch zum Wegfall der Beitragspflicht Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auch dann bezahlen, wenn sie ihr Gewerbe abgemeldet hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Lesen Sie mehr
